Einreihung in den Zolltarif

Einreihung in den Zolltarif
im Sinn des Zollrechts die Zuordnung der angemeldeten Ware zu einer Codenummer des Zolltarifs. Die Einreihung ist als Bestandteil der  Zollanmeldung zunächst vom Anmelder vorzunehmen, kann alsdann als ein Teil der Zollabfertigung von der Zollbehörden überprüft und ggf. neu vorgenommen werden. Um Rechtssicherheit zu erhalten, kann jeder Wirtschaftsbeteiligte im Vorfeld eine  verbindliche Zolltarifauskunft einholen. Sie gilt EU-weit.

Lexikon der Economics. 2013.

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